Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit Krankenkassen.
Dadurch habe ich mehr Zeit für meine Patienten und die Betreuung kann durch die geringere Frequenz sehr persönlich gestaltet werden. Außerdem kann ich Ihnen garantieren, keine Wartezeiten erdulden zu müssen!
Honorare werden direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet, Sie haben als Patient das Recht auf Rückerstattung eines Teiles des bezahlten Honorars.
Gerne übernehmen wir für Sie die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse, sie refundiert einen Teil des bezahlten Honorars (80% des Kassentarifes).
Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken in Niederösterreich im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt, Überweisungen zu anderen Ärzten müssen von der Krankenkasse bestätigt werden. Um dies für Sie unbürokratisch zu gestalten, sind wir gerne behilflich.
Nicht refundierbare Kosten können Sie, unter gewissen Voraussetzungen, in Ihrer Steuererklärung als aussergewöhnliche Belastung geltend machen. Kompetente Hilfe bekommen Sie unter www.moerth.cc.